Satzung für die Volkshochschule Siebengebirge

Stand: 15.08.2019

Der Rat der Stadt Königswinter hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 und der Rat der Stadt Bad Honnef hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 aufgrund der §§ 4, 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW. S. 738), in Kraft getreten am 29. Dezember 2018 und der §§ 4 und 17 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Land Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – WbG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 2000 (GV.NRW. 2000 S. 390), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule vom 16. Dezember 1977 folgende Satzung für die Volkshochschule Siebengebirge beschlossen:

§ 1 Name und Sitz

Die Stadt Königswinter errichtet und unterhält gleichzeitig für die Stadt Bad Honnef eine kommunale Volkshochschule mit dem Namen „Volkshochschule Siebengebirge“. Die Volkshochschule hat ihren Sitz in Königswinter.

§ 2 Rechtscharakter

Die Volkshochschule ist eine öffentliche Einrichtung der Weiterbildung gemäß dem Weiterbildungsgesetz NRW. Sie ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des Trägers. Die von ihr angebotenen Lehrveranstaltungen sind für jedermann zugänglich; bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden.

§ 3 Gliederung

(1) Die Volkshochschule wird in Fachbereiche gegliedert.

(2) Die Lehrveranstaltungen werden an geeigneten Lernorten in den Stadtgebieten von Königswinter und Bad Honnef angeboten.

§ 4 Zuständigkeiten des Rates

(1) Nach Maßgabe des § 41 GO NRW und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem WbG NRW entscheidet der Rat der Stadt Königswinter über alle Angelegenheiten der Volkshochschule.

(2) Die Räte der Städte Königswinter und Bad Honnef entscheiden jeweils über die

  1. Änderung dieser Satzung
  2. Gebührensatzung für die Volkshochschule.

(3) Der Rat der Stadt Königswinter beschließt insbesondere

  1. Anstellung, Beförderung und Entlassung des/der Volkshochschulleiters/Volkshochschulleiterin und seines/seiner – ihres/ihrer Vertreters/Vertreterin,
  2. die Honorarordnung für die Volkshochschule. 

§ 5 Fachausschuss

Der Fachausschuss „Volkshochschule“ entscheidet in den ihm nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem WbG NRW übertragenen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere

  1. die Verabschiedung des Arbeitsplanes im Rahmen der vom Rat der Stadt Königswinter bereitgestellten Mittel und der gefassten Grundsatzbeschlüsse,
  2. die Vorberatung der erforderlichen Beschlüsse der Räte der Stadt Königswinter und Bad Honnef in den Fällen des § 5 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Königswinter und Bad Honnef zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem WbG NRW,
  3. die Vorberatung der erforderlichen Entscheidungen des Rates der Stadt Königswinter durch Empfehlung.

§ 6 Volkshochschulleiter/in

(1) Die Volkshochschule wird von einem/einer hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/in geleitet (Volkshochschulleiter/in). Er/Sie ist dem/der Bürgermeister/in der Stadt Königswinter verantwortlich.

(2) Der/die Volkshochschulleiter/in ist zuständig für

  1. die organisatorische Leitung, insbesondere die
    1. Koordinierung der Arbeit der Fachbereiche und Unterrichtsstätten,
    2. Aufstellung des Haushaltsvoranschlags (Produkt Volkshochschule),
    3. Verpflichtung der nebenamtlichen/nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeiter/innen.
    4. Verfügung über die im Haushaltsplan für den Bereich der Volkshochschule bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen,
    5. Öffentlichkeitsarbeit und Werbung,
    6. Ausübung des Hausrechts im Auftrag der Bürgermeister/innen der Städte Königswinter und Bad Honnef
  2. die pädagogische Leitung, insbesondere die
    1. langfristige Planung des Weiterbildungsangebots,
    2. Aufstellung des Arbeitsplanentwurfs sowie seine Durchführung nach der Verabschiedung,
  3. Der/Die Volkshochschulleiter/in ist Vorgesetzte/r der hauptamtlichen/haupt-beruflichen pädagogischen Mitarbeiter/innen der Volkshochschule sowie der Mitarbeiter/innen für den Verwaltungsdienst und der sonstigen Mitarbeiter/innen.
  4. Der/Die Volkshochschulleiter/in nimmt an den Sitzungen des Fachausschusses „Volkshochschule“ teil.

§ 7 Hauptamtliche oder hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen

(1) Nach Maßgabe des Stellenplanes der Stadt Königswinter, resultierend aus den Vorgaben des § 12 WbG NRW, werden hauptamtliche oder hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen eingestellt.

(2) Die Mitarbeiter/innen sind verantwortlich für die Arbeit in den ihnen übertragenen Fachbereichen. Sie wirken an der Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen durch

  1. Aufstellung des Arbeitsplanentwurfs für ihre Fachbereiche,
  2. eigene Lehrveranstaltungen,
  3. regelmäßige gemeinsame Beratungen mit dem/der Volkshochschulleiter/in

      mit.

(3) Ein Fachbereich wird vom/von der Volkshochschulleiter/in geführt.

(4) Hauptamtliche/hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen, die Leiter/innen von Fachbereichen sind, haben das Recht, in den Sitzungen des Fachausschusses „Volkshochschule“ ihre von der Auffassung des/der Volkshochschulleiters/Volkshochschulleiterin abweichende Meinung in Angelegenheiten ihres Fachbereiches vorzutragen.

§ 8 Ortsbeauftragte/r

(1) Für die Stadt Bad Honnef ist ein/e Ortsbeauftragte/r mit der Wahrnehmung der besonderen regionalen Interessen zu betrauen.

(2) Der/die Ortsbeauftragte hat folgende Aufgaben

  1. Ausarbeitung von Programmvorschlägen, die aus regionaler Sicht von Interesse sind,
  2. Überwachung des reibungslosen Semesterbeginns in den Veranstaltungsgebäuden,
  3. Sicherstellung einer Ansprechstruktur für Teilnehmende und Dozenten/innen in Bad Honnef
  4. Teilnahme an Fachbereichsleiterbesprechungen nach näherer Anweisung durch den/die Volkshochschulleiter/in.

(3) Für den/die Ortsbeauftragte/n gilt § 7 Abs. 4 dieser Satzung sinngemäß.

§ 9 Nebenamtliche und nebenberufliche Mitarbeiter/innen

(1) Die Durchführung von Lehrveranstaltungen kann entsprechend vorgebildeten pädagogischen Mitarbeiter/innen (Dozenten/innen) übertragen werden, die nebenamtlich oder nebenberuflich tätig sind.

(2) Ihre Aufgaben richten sich insbesondere nach dem mit ihnen abgeschlossenen Honorarvertrag. Sie haben die Möglichkeit, an der Planung von Lehrveranstaltungen durch

  1. Vorschläge für die Arbeitspläne,
  2. Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen des pädagogischen Personals auf Einladung des/der Volkshochschulleiters/in mitzuwirken.

(3) Die nebenamtlichen/nebenberuflichen Dozenten/innen haben das Recht, je Fachbereich für ein Jahr eine/n Sprecher/in zu wählen. Der/die Volkshochschulleiter/in hat zu der erforderlichen Wahlversammlung einzuladen. Die Sprecher/innen haben das Recht, zur Vorbereitung des Arbeitsplanes von dem/der Leiter/in des betreffenden Fachbereichs angehört zu werden.

§ 10 Mitarbeiter/innen für den Verwaltungsdienst und sonstige Mitarbeiter/innen

Die erforderlichen Mitarbeiter/innen für den Verwaltungsdienst der Volkshochschule und die sonstigen Mitarbeiter/innen werden nach Maßgabe des Stellenplanes der Stadt Königswinter eingestellt. Sie unterstützen den/die Volkshochschulleiter/in bei der Volkshochschularbeit.

§ 11 Arbeitsplan

Der Arbeitsplan der Volkshochschule wird für ein Kalenderjahr aufgestellt und umfasst zwei Arbeitsabschnitte. Er ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

§ 12 Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Städte

Die Volkshochschule arbeitet vernetzt mit Kulturanbietern und Bildungseinrichtungen der beiden Städte, um eine gemeinsam abgestimmte Planung zu ermöglichen.

§ 13 An- und Abmeldung zu den Veranstaltungen

(1) Die angebotenen Veranstaltungen der Volkshochschule sind allen Interessierten nach vorheriger Anmeldung zugänglich. Bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden. Unterrichtseinheit ist die Unterrichtsstunde (45 Minuten).

(2) Die Volkshochschule Siebengebirge behält sich vor, das Nutzungsverhältnis zwischen ihr und dem/der Anmelder/in zu widerrufen, wenn die fällige Gebühr für die Teilnahme an einer anderen vorangegangenen Veranstaltung noch nicht oder noch nicht vollständig gezahlt wurde.

(3) Die Geschäftsstelle der Volkshochschule benötigt die vorherige schriftliche Anmeldung zu allen Veranstaltungen. Die Anmeldung soll spätestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, da die Durchführung einer Veranstaltung von einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen abhängig ist. Bei Bildungsurlauben muss eine Anmeldung spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, um zu gewährleisten, dass die Überlassung der notwendigen Bescheinigung zur fristgerechten Beantragung von Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden kann. Es folgt keine Bestätigung der Anmeldung. Eine Benachrichtigung ergeht nur, wenn die Veranstaltung ausfällt oder nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

(4) Eine Abmeldung kann nur in schriftlicher Form erfolgen und ist fristgerecht an die Geschäftsstelle der VHS Siebengebirge und nicht an den/die Dozenten/in zu richten. Bei Kursen, die sich über das gesamte Semester erstrecken (mindestens 10 Unterrichtstermine) kann eine Abmeldung bis zum Beginn des jeweils zweiten Unterrichtstermins berücksichtigt werden, bei Kompaktseminaren (weniger als 10 Unterrichtstermine), Wochen-, Wochenend- und Tagesveranstaltungen muss sie bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der Eingangsstempel bzw. Eingangsvermerk der Stadt Königswinter. Das Fernbleiben vom Unterricht ohne vorherige fristgerechte Abmeldung bzw. deren Nicht-Vertretenmüssen entbindet nicht von der Gebührenpflicht. Abweichende Stornofristen sind ausdrücklich angegeben.

(5) Die Volkshochschule Siebengebirge behält sich bis zur vollständigen Rückgewähr von bereits erhaltenen Unterrichtsmaterialien die Rückzahlung der Unterrichtsgebühr vor.

(6) Eine Ummeldung ist auch telefonisch bei der Geschäftsstelle möglich.

§ 14 Mindestteilnehmendenzahl

(1) Veranstaltungen der Volkshochschule können in der Regel nur dann durchgeführt werden, wenn mindestens 10 Personen teilnehmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, die über mehrere Semester laufen (z.B. Sprachkurse), kommt es vor, dass die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen unterschritten wird. Um dennoch eine Durchführung mit 7-9 Personen zu ermöglichen, wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Diese Veranstaltungen sind durch zusätzliche Gebührenangaben für die unterschiedlichen Gruppengrößen gekennzeichnet (s. auch § 2 der Gebührensatzung)

(2) Kurse von 5 bis 6 Teilnehmenden können nur im Einzelfall und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der VHS-Leitung bzw. der Fachbereichsleitung durchgeführt werden. Kurse, zu denen weniger als 5 Personen angemeldet sind, finden nicht statt.

(3) Die Teilnehmenden der Volkshochschule haben das Recht, für die Veranstaltungen, die sich mindestens über zehn Wochen erstrecken, je eine/n Vertreter/in für die Dauer der Veranstaltung zu wählen. Die Veranstaltungsvertreter/innen eines Fachbereichs wählen zwei Sprecher/innen für die Dauer eines Arbeitsabschnittes. Der/die Veranstaltungsleiter/in hat im Einvernehmen mit dem/der Volkshochschulleiter/in zu der erforderlichen Wahlversammlung einzuladen. Die Sprecher/innen des Fachbereichs haben das Recht, zur Vorbereitung des Arbeitsplanes von der betreffenden Fachbereichsleitung der VHS angehört zu werden.

§ 15 Veranstaltungsausfall

Während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen finden keine Veranstaltungen der VHS statt.

§ 16 Teilnahmegebühren

(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden Gebühren nach Maßgabe der von den Städten Königswinter und Bad Honnef zu erlassenen Gebührenordnung erhoben.

(2) Die vollständige Gebührensatzung ist in der Geschäftsstelle einzusehen bzw. erhältlich sowie hier veröffentlicht.

§ 17 Haftung

(1) Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind im Rahmen und im Umfang des beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln bestehenden Deckungsschutzes gegen Unfall versichert.

(2) Eine weitergehende Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule eintreten, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln städtischer Bediensteter zurückzuführen. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmenden für Unfälle, Verluste und Beschädigung von Gegenständen, Kleidungsstücken, Lebensmitteln usw. übernimmt die Volkshochschule nicht.

§ 18 Aufsichtspflicht

(1) Die VHS übt eine Dienstaufsicht für Kinder/Jugendliche, wie sie z.B. bei Kindergärten und Schulen Pflicht ist, nicht aus. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht findet nur während der Kurszeiten statt. Die VHS und der/die Dozent/in übernehmen nicht die Aufsicht für Kinder in den Zeiten vor bzw. nach einer Veranstaltung und außerhalb des Kursraums. Die Erziehungsberechtigten von Teilnehmenden unter 18 Jahren sind für das Bringen und Holen minderjähriger Kursteilnehmender zu und von den Veranstaltungen der VHS selbst zuständig und verantwortlich. Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachzukommen haben und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.
Auch gegenüber erwachsenen Kursteilnehmenden übt die Kursleitung das Hausrecht aus.

(2) Aus dem berechtigten Lehrgangsabbruch können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr bleibt bestehen.

§ 19 Studienreisen und Exkursionen

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittlerin auf.
Tritt die VHS lediglich als Vermittlerin auf, bleibt eine Änderung der im Programm ausgedruckten Gebühren vorbehalten. Treten Teilnehmende von diesen Veranstaltungen zurück, so sind sie verpflichtet, der VHS die Kosten zu ersetzen, die ihr durch diesen Rücktritt entstehen.

§ 20 Hausordnung (Hausverbot)

(1) Die in den Lehrgebäuden geltenden Hausordnungen sind für alle Lehrkräfte und Teilnehmenden verbindlich.

(2) Hauptamtliches Personal sowie Kursleiter/innen und Referenten/innen sind gehalten, im Interesse aller Teilnehmenden den ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, Störungen abzuwehren und bei Bedarf Teilnehmende und andere Personen aus dem Gebäude zu verweisen (Hausrecht) und ihnen erforderlichenfalls ein Hausverbot zu erteilen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(3) Teilnehmende, die den Unterrichtsbetrieb stören oder den Weisungen des Personals der Volkshochschule bzw. der Kursleiter/innen und/oder Referenten/innen nicht nachkommen, können vorübergehend oder dauernd von der Teilnahme an der Veranstaltung der Volkshochschule ausgeschlossen werden. Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss trifft die Leitung der Volkshochschule. Gegen den Ausschluss kann Beschwerde bei der zuständigen Geschäftsbereichsleitung eingelegt werden.

(4) Teilnehmende, die im Rahmen des Betriebs der Volkshochschule nachweislich Straftaten gegen städtisches Eigentum, Mitarbeiter/innen der Volkshochschule und/oder Teilnehmende an Volkshochschulkursen begangen haben, werden von den Angeboten der Volkshochschule ausgeschlossen.

(5) Teilnehmende, die den belegten oder einen vorangegangenen Kurs nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, werden ebenfalls des Kurses verweisen.

(6) Im Falle des Ausschlusses von der Kursteilnahme wird die Kursgebühr nicht erstattet.

§ 21 Urheberrecht

Alle Markennamen, Logos und andere geschützte Erkennungsmerkmale sind Eigentum des jeweiligen Inhabers und dienen nur dem Zweck der Erkennbarkeit des angebotenen Produktes.

§ 22 Datenschutz

Nachstehende Informationen betreffen den Umgang mit den Daten derer, die die Services der VHS Siebengebirge in Anspruch nehmen:

  1. Personenbezogene Daten: 
    Personenbezogen sind Daten dann, wenn sie mit einer bestimmten Person in Verbindung gebracht werden können und Aussagen zu deren Verhalten oder deren Eigenschaften liefern. Dazu gehören Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, aber auch Angaben zu möglichen Interessen, sofern diese Angaben persönlich direkt oder indirekt zugeordnet werden können.
     
  2. Verantwortlichkeit für den Datenschutz:
    Stadt Königswinter, Der Bürgermeister, VHS Siebengebirge, Drachenfelsstraße 9, 53639 Königswinter, vhs@koenigswinter.de, 02244 889 207 und 889 208.
     
  3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
    Stadt Königswinter, Datenschutzbeauftragte, Drachenfelsstraße 9, 53639 Königswinter, datenschutz@koenigswinter.de, 02244 889 280.
     
  4. Speicherung von Zugriffsdaten: 
    Bei jedem Zugriff auf den Internetauftritt der VHS Siebengebirge werden Zugriffsdaten in einer Protokolldatei auf dem Server des Providers gespeichert. Dieser Datensatz besteht aus der IP-   Adresse des Besuchers, Datum und Uhrzeit der Anforderung, dem Namen der angeforderten Datei, dem Dateinamen, von der aus die Datei angefordert wurde, der übertragenen Datenmenge und dem Zugriffsstatus, einer Beschreibung des verwendeten Webbrowsers und Betriebssystems sowie dem Namen des Internet Service Providers. Diese Daten werden aus technischen Gründen erhoben. Eine Auswertung findet ausschließlich zu statistischen Zwecken und ohne Personenbezug statt.
     
  5. Cookies:
    Die VHS Siebengebirge speichert auf dem Speichermedium des Besucher-Endgeräts Cookies, um den Besuch der VHS-Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen. Dies dient dem Vertriebsinteresse der VHS als berechtigtes Interesse. Cookies sind kleine Textdateien, die vom Webserver des VHS-Providers an den Browser des Besucher-Endgeräts (PC, Notebook, Tablet, Smartphone, o. ä.) versandt und auf diesem gespeichert werden. Cookies richten auf dem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware. Die Cookies werden benötigt, damit Kontextinformationen zum Besuch über mehrere Seitenaufrufe erhalten bleiben. So werden zum Beispiel Suchparameter, der Warenkorb, die Eingaben in die Anmeldeformulare und das Login von Besuchern in einer Session gespeichert. Diese Cookies werden nach Ende der Browser-Sitzung wieder vom Speichermedium des Endgeräts gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Die VHS Siebengebirge verwendet keine persistenten Cookies. Meist ist der Browser des Endgeräts so eingestellt, dass dieser die Erstellung und Speicherung von Cookies akzeptiert. Besucher haben die Möglichkeit, ihren Browser so einzurichten, dass er die Speicherung und Verwendung von Cookies generell oder für den Einzelfall ablehnt. In diesem Fall kann allerdings der Funktionsumfang der VHS-Website eingeschränkt sein.
     
  6. Google Maps:
    Damit Interessierte ihren Weg zur VHS Siebengebirge und ihren Kursen besser planen können, sind auf der VHS-Website (betrifft insbesondere die Kursdetailseiten) Google Maps eingebunden. Die Ansicht von Google Maps ist zunächst deaktiviert. Mit einem Klick auf den angebotenen Link werden Google Maps aktiviert. Anschließend sind die Google Maps während des gesamten Besuchs aktiviert. Die VHS Siebengebirge erfasst keinerlei Daten, wenn Besucher diese Karten nutzen, z.B. indem sie darauf klicken und eine Routenplanung vornehmen. Ggf. erfasst hier das Unternehmen Google Daten. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps sind hier einsehbar: www.google.com/intl/de_US/help/terms_maps.html
     
  7. Kursanmeldung:
    Bei einer Anmeldung für einen Kurs fragt die VHS Siebengebirge Daten zur Person ab. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchenhinweis gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden.Ohne die folgenden zwingend anzugebenden Daten ist eine Anmeldung nicht möglich:

Die Angabe der folgenden Daten ist freiwillig:

  • Telefon privat, Telefon dienstlich, Handy
  • Bank, BIC (bei Anmeldungen aus dem Ausland ist die Angabe der BIC zwingend erforderlich).
     
    Die Abfrage der Telefonnummern erfolgt, um Angemeldete bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn diese Daten nicht zur Verfügung stehen, können Angemeldete ggf. nicht rechtzeitig erreicht werden. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. Die Anmeldung über die VHS-Homepage funktioniert allerdings ausschließlich bei Erteilung eines SEPA-Mandats. Wenn das nicht gewünscht wird, wird die Anmeldung auf postalischem Weg (Anmeldekarte) benötigt. Die Erhebung von Postleitzahl, Ort, Geschlecht und Geburtsjahr erfolgt außerdem anonymisiert zu statistischen Zwecken. Sämtliche bereitgestellte Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen werden von der Stadt Königswinter oder durch von der VHS Siebengebirge beauftragte IT-Dienstleister betreut.
  1. Facebook:
    Auf den VHS-Internetseiten sind Plug-Ins des sozialen Netzwerks Facebook eingebunden. Die Plug-Ins sind erkennbar an dem Facebook-Logo. Beim Besuch der VHS-Seiten, die ein solches Plug-In enthalten, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Facebook erhält dadurch die Information, dass die Besucher mit ihrer IP-Adresse die VHS-Seite besucht haben. Wenn Besucher bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Besuch deren Facebook-Konto zuordnen. Wenn Besucher mit den Plug-Ins interagieren, zum Beispiel auf den „Gefällt mir“-Button klicken oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von deren Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Da diese Übertragung direkt verläuft, erhält die VHS Siebengebirge keine Kenntnis von den übermittelten Daten. Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook, die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie der diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind den Datenschutzhinweisen von Facebook unter http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php zu entnehmen.
     
  2. Twitter:
    Auf den VHS-Seiten sind Plug-Ins des Kurznachrichtennetzwerks Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA integriert. Die Twitter-Plug-Ins (tweet-Button) sind erkennbar an dem Twitter-Logo auf der VHS-Seite. Eine Übersicht über den tweet-Button ist hier zu finden: dev.twitter.com. Beim Besuch der VHS-Seiten wird über das Plug-In eine direkte Verbindung zwischen dem Browser und dem Twitter-Server hergestellt. Twitter erhält dadurch die Information, dass Besucher mit ihrer IP-Adresse die VHS-Seite besucht haben. Wenn der Twitter „tweet-Button“ angeklickt wird, während Besucher in ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, können sie die Inhalte der VHS-Seiten auf ihrem Twitter-Profil verlinken. Dadurch kann Twitter den Besuch der VHS-Seiten dem Benutzerkonto zuordnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die VHS Siebengebirge als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhält. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Twitter unter twitter.com/privacy. Wenn nicht gewünscht wird, dass Twitter den Besuch der VHS-Seiten dem eigenen Twitter-Nutzerkonto zuordnen kann, muss man sich aus dem Twitter-Benutzerkonto ausloggen.
     
  3. 10. Newsletter:
    Interessierte können der VHS Siebengebirge eine Einwilligung erteilen, ihre E-Mailadresse zur Zusendung von Werbeinformationen der VHS zu verwenden. Ohne Einwilligung wird die VHS die E-Mailadresse nicht für diesen Zweck nutzen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann der VHS Siebengebirge über jedweden Kommunikationskanal (z.B. Brief, E-Mail, Link im Newsletter) mitgeteilt werden.
     
  4. Weitergabe von Nutzer-Daten:
    Die VHS Siebengebirge gibt Namen, E-Mailadresse und – soweit angegeben – Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleiter zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) werden die dafür erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weitergeleitet. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen werden die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten an den jeweiligen Betrieb zur Vorbereitung der Besichtigung weitergeleitet. Es kann die Weitergabe des Namens, der Anschrift, der E-Mailadresse, der Telefonnummer, des Geburtsdatums, des Geburtsorts, des Geschlechts, der Größe und der Ausweisnummer erforderlich sein. Für die Teilnahme an Integrationskursen muss die VHS Siebengebirge Namen und erforderliche Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF“) weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung. Teilnehmer-Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO verarbeitet. Befinden sich Teilnehmende mit einer Zahlung in Verzug, behält die VHS Siebengebirge sich vor, die Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an die Stadtkasse Königswinter zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten, falls sie dort noch nicht vorliegen.
     
  5. Kontaktaufnahme:
    Bei Erhalt einer Nachricht nutzt die VHS die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung des Anliegens. Die Bereitstellung der Daten erfolgt abhängig von Anliegen und Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.
     
  6. Speicherdauer und Löschung:
    Nach Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Personenbezogene Daten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht. Daten, die der VHS Siebengebirge im Rahmen der Nutzung von VHS-Kontaktdaten zur Verfügung gestellt wurden, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise das Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.
     
  7. Rechte von Teilnehmenden und Dozenten:
    Alle haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der VHS zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner kann der Datenverarbeitung widersprochen und verlangt werden, die Daten durch die VHS auf jemand anderen übertragen zu lassen. Weiterhin besteht Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211 38424-0, Fax 0211 38424-10, E-Mail poststelle@ldi.nrw.de, Internet www.ldi.nrw.de.

§ 23 In-Kraft-Treten

Die Satzung für die Volkshochschule Siebengebirge tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft.