Bitte beachten Sie, dass dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und der Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung, schriftlich mitzuteilen ist!
Bitte beachten Sie, dass dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und der Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung, schriftlich mitzuteilen ist!