Neue Corona-Regelungen vom 12. August 2020 12. August 2020
Am 12. August wurde die neue Corona-Schutzverordnung bekanntgegeben. Paragraph 7 der CoronaSchVO bezieht sich explizit auf die Volkshochschulen:
- Zentrales Element in der Schutzverordnung ist der Begriff der besonderen Rückverfolgbarkeit. Das bedeutet für die Praxis, dass die Angebote der VHS Siebengebirge nun mit einer festen Sitzordnung umgesetzt werden, wobei unsere Dozent*innen diese Sitzordnung und die jeweiligen Anwesenheiten dokumentieren. So kann auf den sonst üblichen Mindestabstand von 1,5 m verzichtet werden.
- Auch kann beim Betreten und Verlassen des Raumes sowie bei kurzzeitigen Bewegungen in den Sitzreihen auf den Mindestabstand verzichtet werden.
- Aber: In diesen Fällen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, den Sie als Teilnehmer*in oder als Dozent*in bitte selbst mitbringen.
Ähnliches gilt für die Gesundheitsangebote (§9 CoronaSchVO): Hier darf bis einer Gruppengröße von 30 Personen ein nicht-kontaktfreier Sport umgesetzt werden, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit gewährleistest ist.
Im Übrigen orientieren wir uns eng an den Empfehlungen des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW (Hygienekonzept des VHS-Landesverbands NRW) und setzen diese im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten um.
Insgesamt sind an allen Orten geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu tätigen. Dieses wird in den Räumen der VHS Siebengebirge durch regelmäßige Raumsäuberung gewährleistet. Darüber hinaus händigen wir Ihnen zu jedem Kurstermin Infektionstücher aus, mit denen Sie vor und nach dem Kurs Ihren Sitzplatz sowie weitere Kontaktflächen reinigen können. Für ausreichende Gelegenheit des Händewaschens etc. sind gesorgt.
Wir hoffen, dass Sie sich mit diesen Maßnahmen sicher fühlen (und dieses auch sind!) und freuen uns auf Ihre Anwesenheit!
