Mit dem Bildungsscheck NRW werden insbesondere Beschäftige, Berufsrückkehrende und Selbständige gefördert. Das zu versteuernde Einkommen muss weniger als 40.000 € betragen (bei gemeinsamer Veranlagung weniger als 80.000 €).
Um Ihren Aufenthalt bei der Beratung so kurz wie möglich zu halten, bitte ich Sie, mir bereits vorab folgende Unterlagen per Mail zukommen zu lassen:
- den Einkommenssteuerbescheid oder
o oder eine Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin / eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. eines Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen
o oder eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
o Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein. - Ausgefüllte Angaben zur Statistik (bitte hier runterladen).
- Den Titel bzw. das Thema der Weiterbildung, an der Sie teilnehmen möchten und gerne drei Anbieter.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zum Beratungstermin mit.
Bitte lesen Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise. Bitte nehmen Sie die allgemeinen Hinweise zur Kenntnis.
Wichtig:
Die Beratung muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.