Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung (8. – 28. März) 8. März 2021

Die neue Corona-Schutz-Verordnung NRW mit Gültigkeit ab Montag, dem 8. März, erhält die Einschränkungen für die Volkshochschulen unverändert aufrecht und bietet auch keine Öffnungsperspektive für den Präsenzbetrieb an Volkshochschulen für die Zeit der Gültigkeit bis Ende des Monats März. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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